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Erklärung zur Barrierefreiheit

„Integration“ der Stadt Mühlacker.Die Stadtverwaltung Mühlacker ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite „Integration“ der Stadt Mühlacker.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Einzelne Broschüren, PDF-Formulare und weitere herunterladbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Ebenfalls stellen wir bisher keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit. Des Weiteren stellen wir bisher keine Hinweise in Leichter Sprache zur Navigation sowie keine Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache bereit. Wir arbeiten daran, diese genannten Barrieren abzubauen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte auf der Grundlage eines Selbstbewertungstests.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitteilen möchten und Informationen über Inhalte erhalten wollen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an unsere Integrationsbeauftragte der Stadtverwaltung Mühlacker:

Integrationsbeauftragte
Amt für Bildung und Kultur
Stadtverwaltung Mühlacker

Kelterplatz 7
75417 Mühlacker

E-Mail: lwllsrstdt-mhlckrd

Telefon : 07041 876-378

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtverwaltung Mühlacker wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadtverwaltung Mühlacker nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

6. Leichte Sprache

In Leichter Sprache erklären wir folgendes:

  •  Was auf unserer Webseite steht
  •  Weitere Informationen in Leichter Sprache

Diese Informationen finden Sie hier: Seite "Leichte Sprache".

7. Barrierefreies Webdesign

Wir achten auf eine einfache Bedienbarkeit und eine übersichtliche Struktur unserer Webseite.

8. Geplante Maßnahmen

Weitere Informationen in Leichter Sprache sowie Informationen in Deutscher Gebärdensprache werden in Zukunft zur Verfügung gestellt.