„Integration“ der Stadt Mühlacker.Die Stadtverwaltung Mühlacker ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite „Integration“ der Stadt Mühlacker.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Einzelne Broschüren, PDF-Formulare und weitere herunterladbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Ebenfalls stellen wir bisher keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit. Des Weiteren stellen wir bisher keine Hinweise in Leichter Sprache zur Navigation sowie keine Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache bereit. Wir arbeiten daran, diese genannten Barrieren abzubauen.
Diese
Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte auf der Grundlage eines
Selbstbewertungstests. Die Erklärung wurde zuletzt am 28.05.2024 überprüft.
Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitteilen möchten und Informationen über Inhalte erhalten wollen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an unsere Integrationsbeauftragte der Stadtverwaltung Mühlacker:
Integrationsbeauftragte
Amt für Bildung und Kultur
Stadtverwaltung
Mühlacker
Kelterplatz
7
75417
Mühlacker
E-Mail: lwllsrstdt-mhlckrd
Telefon : 07041 876-378
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlchtngbrrrfrhtbwld
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
In Leichter Sprache erklären wir folgendes:
Diese Informationen finden Sie hier: Seite "Leichte Sprache".